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Die illegale Natur der "Exilregierung" des 14. Dalai Lama ist kristallklar
    Datum:2009-11-16 Quelle: tibet328.cn Autor:  

Die illegale Natur der "Exilregierung" des 14. Dalai Lama ist kristallklar; diesbezüglich gibt es weltweit kaum noch Dispute.

Van Praag übertreibt jedoch tatkräftig die Rolle der "Exilregierung", bemüht sich, deren Effektivität und Legalität zu beweisen, und versucht, für deren Aktivitäten die legale Existenz eines "tibetischen Staates" aufzuzeigen. Er sagt, dass die tibetische Exilregierung keine Organisation, die außerhalb ihres Territoriums gegründet wurde, sondern eine Fortsetzung der legalen, anerkannten tibetischen Regierung in Lhasa sei. Er fährt fort, dass der tibetische Staat als ein unabhängiges politisches Wesen immer noch existiere und die legale "Exilregierung" in Dharamsala diesen repräsentiere.

Van Praags Schlussfolgerung ist völlig unglaubwürdig:

Erstens hat die chinesische Regierung nie die Existenz eines tibe¬tischen Staates anerkannt. Das Gaxag-System in Tibet stammte von der Qing-Dynastie (1644-1911) und war ein unveräußerlicher Teil der Zentralregierung Chinas. Wie bei den vorhergehenden Zentralregierungen Chinas war das Gaxag-System legal, als die zentrale Volksregierung der Volksrepublik China dieses Anfang der 50er Jahre anerkannte. Die Exilregierung, die, nachdem die Zentralregierung im März 1959 die Auflösung der Gaxag-Regierung verkündet hatte, gegründet wurde, war selbstverständlich illegal.

Zweitens akzeptieren die breiten Massen der Tibeter diese nicht. Die "Exilregierung" des 14. Dalai Lama hat nie die Anerkennung der tibetischen Bevölkerung in China gewonnen. Viele der Tibeter wissen zudem nichts von ihrer Existenz.

Wie die Angehörigen der anderen Nationalitäten sind die Tibeter Herren des Landes geworden und genießen alle politischen Rechte, die in den staatlichen Gesetzen verankert sind. In Übereinstimmung mit der Verfassung der Volksrepublik China und dem Gesetz über die regionale Autonomie der nationalen Minderheiten sind die legalen tibetischen autonomen Regierungen durch demokratische Wahlen landesweit in den überwiegend von Tibetern bewohnten Gebieten gewählt worden. Sie umfassen die Volksregierung des Autonomen Gebiets Tibet, 10 Volksregierungen der autonomen Bezirke in Garze und Aba in der Provinz Sichuan, in Hainan, Yushu, Huangnan, Golog, Haibei und Haixi in der Provinz Qinghai, in Diqen in der Provinz Yunnan und in Gannan in der Provinz Gansu und zwei Volksregierungen von auto¬nomen Kreisen in Tianzhu in der Provinz Gansu und in Muli in der Provinz Sichuan. Diese Regierungen waren von über 4 Mio. Tibetern und Angehörigen anderer Nationalitäten durch demokratische Abstimmung legal gewählt worden. Sie haben in den vergangenen Jahrzehnten ihre autonomen Rechte effektiv ausgeübt und die Tibeter und die Angehörigen anderer Nationalitäten beim wirtschaftlichen Aufbau geführt. Van Praags Bemerkung, dass die "Exilregierung" in Dharamsala Tibets legale Regierung sei, ist wahrhaftig lächerlich.

 
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